Als Verband setzen wir uns für ein faires, sicheres und vollziehbares Waffenrecht in Deutschland ein: Damit Sport, Spiel, Sammelleidenschaft und Selbstverteidigung auch morgen noch möglich sind! Dafür brauchen wir deine Hilfe! Unterstütze unsere Mission, indem du Fördermitglied im VDB wirst.

Warum jetzt?

Jeder, der unter das Waffenrecht fällt, hat es schwer. Denn in den letzten Jahren ist das Waffengesetz in Deutschland immer weiter verschärft worden. Das gilt für das EU-Recht genauso, wie für Deutschland.
Dazu kommt ein gesellschaftlicher Trend: Die Nutzung von Waffen – egal ob zum Sportschießen, zur Jagd oder bei Airsoft und Paintball – gerät zunehmend in Verruf. Die Gefahr besteht, dass Waffen in Privatbesitz ganz verboten werden. Traditionen, Brauchtum, Hobbys und ein ganzer Wirtschaftszweig sind in Gefahr.

Diesem Trend wollen wir uns klar entgegenstellen!

Wir setzen uns ein: Der Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB) handelt für ein faires Waffenrecht. Wir haben die Interessen aller im Blick, die unter das Waffenrecht fallen. Wir informieren und schaffen Transparenz. Durch Lobby- und Pressearbeit machen wir uns in Politik und Öffentlichkeit für unsere gemeinsamen Standpunkte stark.

Damit dein Hobby und deine Leidenschaft auch morgen noch möglich sind!

Unsere Ziele:
  • Sinnvoll sein! – Für ein faires, freiheitliches Waffenrecht mit Augenmaß
  • Sicherheit schaffen! – Weniger Bürokratie entlastet Vollzug und Behörden
  • Klar bleiben! – Allgemeinverbote verhindern! Keine Verschärfung ohne einen nachweislichen Sicherheitsgewinn
  • Handel retten! – keine übermäßigen Reglementierungen, die ökonomisches Wirtschaften zunehmend unmöglich machen
Logo der Kampagne Next Guneration
Diese Ziele sind nur mit einem völlig neuen Waffengesetz erreichbar. Deshalb haben wir im Rahmen unserer Kampagne „Next Guneration“ 20 Forderungen für ein neues, besseres Waffenrecht gestellt. Seitdem haben sich unserem Aufruf zu einer Novellierung des Waffengesetzes auch zahlreiche andere Verbände und Politiker angeschlossen.

Warum Du?

11 Millionen in Deutschland sind betroffen! Du bist aktiv im Sportschießen, spielst gerne AirSoft oder Paintball, gehst zur Jagd oder hast in einer anderen Form mit Waffen oder Messern zu tun? Dann kennst du bestimmt die Vorurteile und immer neuen Gesetze, die den Umgang mit Waffen kompliziert machen. Gemeinsam können wir waffenrechtliche Überregulierung verhindern und unser Hobby stärken!

Deine Gründe, um Fördermitglied zu werden

  • Du engagierst dich, damit dein Hobby auch morgen noch möglich ist
  • Du stimmst für ein faires Waffenrecht
  • Du forderst: Schluss mit Diskriminierung
  • Du bist aktiv und nimmst Einfluss
  • Du zeigst den Politikern, dass wir viele sind und ermöglichst unsere Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
  • Du bleibst über alle aktuellen, politischen und gesetzlichen Entwicklungen in Sachen Waffenrecht immer auf dem neusten Stand
  • Du stellst sicher, dass du auch morgen noch deine Ausrüstung bei deinem Waffenfachhändler kaufen kannst
  • Du bekommst unseren Newsletter mit spannenden Beiträgen und Informationen aus erster Hand
  • Du wirst Teil einer starken Gemeinschaft

Du bist Jäger?

Jägerinnen und Jäger haben in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion. Vor allem im ländlichen Raum helfen sie, Artenbestände zu regulieren und die Natur im Gleichgewicht zu halten. Auch erfreut sich die Jägerei stetem Zulauf, vor allem von Frauen.

Dennoch gibt es Hürden für jede und jeden, der diese Passion ausübt.

Dafür setzen wir uns ein:

Egal ob Zielfernrohr oder Leuchtpunkt – gerade bei Jägern wird neue Technik gerne heiß diskutiert. Heute sind – neben „Kimme & Korn“ – Rotpunktvisiere und Zielfernrohre mit 28-facher Vergrößerung gesetzeskonform und akzeptiert. Aber auch die Schalldämpfertechnik hatte es am Anfang schwer. Dabei reduzieren moderne Schalldämpfer den Schussknall nur so weit, dass das Gehör von Jäger und Hund nicht geschädigt wird. Zu hören ist der Knall trotzdem über weite Strecken.

Seit 2020 ist waffenrechtlich – u.a. dank des VDB – auch Nachtsichttechnik legal zu erwerben.

Wir wollen auch zukünftig, dass Jäger mit einer Technik zur Jagd gehen können, die up to date ist. Daher fordern wir z. B. die generelle Legalisierung von Nachtsichtzieltechnik, die zudem deutlich zuverlässiger ist, als reine Vorsatzgeräte.

Jäger können bisher aufgrund eines gültigen Jagdscheins unbegrenzt Langwaffen (also Gewehre) kaufen, die nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausdrücklich verboten sind. Jägerfamilien haben oft eine lange Familientradition und die Jagdwaffen werden vererbt. So sammeln sich hier von Fall zu Fall einige Stücke an. Wir setzen uns dafür ein, dass dies auch zukünftig noch möglich ist!

Hintergrund: Bei vergangenen Waffenrechtsnovelle wurden Mengenbeschränkungen bereits für andere Gruppen von Waffenbesitzern beschlossen. Auch zum Erwerb von Langwaffen bei Jägern gibt es bereits Gerichtsurteile, die Mengenbegrenzungen vorsehen. Diese Regelungen sorgen nicht für mehr Sicherheit, denn wenn jemand von Behörden und Verfassungsschutz erfolgreich überprüft wurde, ist die zwanzigste Waffe nicht gefährlicher als die zweite.

In vielen Staatsforsten wird bereits ausschließlich mit bleifreier Munition geschossen. Der negative Einfluss von Bleimunition auf die Umwelt ist jedoch im Vergleich zu anderen Faktoren der Schwermetallbelastung verschwindend gering. Es ist bis heute kein Mensch bekannt, der an einer Bleivergiftung durch Bleigeschosse in Wildtierfleisch verstorben ist.

Wer Waffen besitzen darf, sollte auch Munition erwerben dürfen. Jäger können bereits heute mit ihrem Jagdschein Munition für Langwaffen erwerben. Für Kurzwaffenmunition benötigen sie jedoch eine separate Munitionserwerbsberechtigung, die in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen werden muss. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der freie Munitionserwerb die Deliktrelevanz steigert und daher auch keinen Grund, den Munitionserwerb in dieser Art und Weise einzuschränken.

Seit dem 06.07.2017 dürfen Schusswaffen nur noch in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 oder 1 aufbewahrt werden, es sei denn, ein anderes Sicherheitsbehältnis wurde zu dem Zeitpunkt bereits genutzt

Die generelle Anforderung an die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist aber: „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ Im normalen Gebrauch ist das auch mit einem verschlossenen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss erfüllt. Waffenbehörden können bereits heute auf Antrag erleicherte Anforderungen an die Aufbewahrung stellen. Wir fordern, dass reguläre Sicherheitsschränke ohne vorgeschriebene Widerstandsklasse auch im Regelfall zur Aufbewahrung genutzt werden können.

Du spielst AirSoft?

AirSoft (manche sagen auch SoftAir) ist Spaß, Action und Teamplay. Gespielt wird in unterschiedlichen Varianten. Zu nennen wären: MilSim (Military Simulation, mit viel Taktik), LARP (Live Action Role Playing) sowie SpeedSoft (hierbei werden AirSoft-Waffen eingesetzt, die eine höchstmögliche Schussfrequenz ermöglichen). Viele Teams sind befreundet und treffen sich regelmäßig zum Battlen.

Was viele nicht wissen: AirSoft ist von Regulierungen bedroht.

Dafür setzen wir uns ein:

Es gibt den Bericht der EU-Kommission an das EU-Parlament und den Rat vom 27.10.2021. Hierin wird erstmalig der Begriff SoftAir-Waffen verwendet. Damit sind jedoch tatsächlich AirSoft, Paintball und Druckluftwaffen gemeint. Wenn die EU hier anfängt zu „regeln“, bedeutet dies womöglich, dass man eben nicht mehr ab 18 Jahren frei kaufen darf, sondern dass man womöglich mit Registrierungen, waffenrechtlichen Erlaubnissen etc. rechnen muss. Das würde das Hobby deutlich erschweren. Nach unserem Wissen wird die EU-Richtlinie (2021/555) demnächst in Brüssel behandelt. Bis dahin müssen wir in Position sein und diese dann auch vertreten!

Unser Lieblingssatz „Die wollen nur spielen“ trifft es auf den Punkt. Genauer wäre vielleicht, wenn wir noch „authentisch“ ergänzen würden. Entscheidend ist jedoch, dass niemand aus der Community anderen echten, physischen Schaden zufügen will - dafür sind AirSoft-Waffen auch nicht gemacht. Wir wollen uns dafür stark machen, dass AirSoft sichtbarer wird. Wir wollen Vorurteile, Missverständnisse und Klischees abbauen!

Tausende AirSoft-Gruppen agieren als lose Verbindungen. Es geht um Gemeinschaft, das Wir-Gefühl und eine fantastische Zeit. Dabei werden jedoch oft Haftungsrisiken (Versicherungen) vergessen oder auch, was im Streitfall mit der Gruppenkasse passiert. Wir werden die Community unterstützen, einfach einen eigenen Verein zu gründen – mit Mustersatzung, Gründungsberatung, aber auch mit dem Versicherungsschutz über den VDB. Ach ja, und bei Interesse könnten wir uns mittelfristig auch eine AirSoft-Liga vorstellen!

AirSoft-Waffen müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft sein. Hierbei gibt es immer wieder Herausforderungen und lange Prüfzeiten. „Während Villarriba noch spült, feiert Villabajo bereits“ – kennen vielleicht noch einige die Spülmittelwerbung aus den 1990ern. Genauso hier. Während die neusten Produkte in vielen EU-Ländern bereits über die Ladentheke gehen, hängen deutsche Fachhändler noch bei den Zulassungs- und Prüfstellen fest und AirSoft-Spieler müssen auf die Produkte warten oder sie mit teuren Versandkosten im Ausland bestellen. Hier setzen wir uns für einen Dialog und optimierte Prozesse ein.

Wir wollen eine waffenrechtliche Differenzierung von AirSoft und Druckluftwaffen herbeiführen, die auf der verwendeten Munition basiert. Denn es macht einen großen Unterschied, ob mit unter 7,5 Joule Blei-Munition oder Kunststoff-BBs verschossen werden! Dazu setzen wir auf den durch uns ins Leben gerufenen Fachausschuss für Airsoft und Paintball, um entsprechende Energiegrenzen neu zu beschreiben.
Bei den so neu definierten AirSoft-Waffen besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit der Regulierung durch das Waffengesetz. Wir fordern daher die Freistellung von AirSoft-Waffen vom Waffengesetz (ausgenommen vom Führverbot in der Öffentlichkeit nach § 42a WaffG).

AirSoft-Waffen sind keine scharfen Schusswaffen und sollten deshalb auch nicht so behandelt werden. Es spricht daher nichts dagegen, dass AirSoft-Waffen vollautomatisch schießen und Zielbeleuchtung verwenden dürfen.
Die Spielfeldbetreiber können eigenverantwortlich Sicherheitsbestimmungen festlegen und bestimmen, welche Technik auf ihren Spielfeldern zum Einsatz kommen darf. Hierfür bedarf es keiner Regulierung durch den Gesetzgeber.

Wer hat wirklich Ahnung in Bezug auf Waffen, Munition, Spielfelder, Spielregeln, Regelungen in anderen Staaten, usw.? Natürlich DU! Deshalb haben wir einen Fachausschuss AirSoft und Paintball ins Leben gerufen und binden jeden, der aktiv mitarbeiten möchte, ein. Du hast Ahnung und Lust auf mehr? Dann jetzt Fördermitglied werden und bei uns melden!

Wir betreiben Öffentlichkeitsarbeit – und es gibt regelmäßig Meldungen über AirSoft-Waffen in der Öffentlichkeit: Kinder mit Waffen in der Schule, im Supermarkt, usw. Damit diese Presse-Headlines richtig wirken, lesen wir immer wieder von Polizei- oder gar SEK-Einsätzen. Hier wollen wir aufklären. Schickt uns Quellen zu solchen Berichten und wir sensibilisieren Redaktionen. Schließlich rufen wir auch nicht die Ghostbusters, wenn wir an Karneval ein Gespenst sehen.

Du bist Sportschütze?

Es gibt neun vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Schießsportverbände, die insgesamt Hunderte Schießdisziplinen im Programm haben. Alleine im ältesten Schützenverband – dem DSB – sind über 14.000 Schützenvereine organisiert. Viele Schützenvereine sind in mehreren Verbänden organisiert, um vielfältige Disziplinen anbieten zu können.

Schützen werden jedoch in zunehmender Weise diskriminiert.

Dafür setzen wir uns ein:

Wir wehren uns gegen die Einführung von vorgenannten Untersuchungen für Sportschützen. Untersuchungen sind ausschließlich Momentaufnahmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man einen potentiellen Amok- oder Terrortäter zum Tatzeitpunkt „erwischt“, ist unserer Ansicht nach nicht vorhanden.

Wir fordern ein Ende der Bevormundung durch unverhältnismäßige Mengenbegrenzungen. Ob ein Waffenbesitzer, der hinreichend überprüft wurde und eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit nachgewiesen hat, eine oder zehn Waffen besitzt, spielt für die öffentliche Sicherheit keine Rolle. Wir fordern daher die Rücknahme der Begrenzung der Gelben WBK auf 10 Waffen und Streichung der Begrenzung auf ein Grundkontingent.
Gleiches gilt für das sogenannte Erwerbsstreckungsgebot, das Sportschützen bei der Ausübung ihres Sports behindert. Verschiedene Disziplinen erfordern unterschiedliche Waffen. Dies gilt insbesondere für alle talentierten Einsteiger, die zwar in mehreren Disziplinen antreten könnten und wollten, aber die Käufe ihrer Sportwaffen zeitlich strecken müssen.

§ 6 AWaffV verbietet Sportschützen bestimmte Schusswaffen aufgrund ihres Aussehens, ohne jeden Sicherheitsgewinn. Das bestätigten 2014 das Bundesinnenministerium und 2016 das Bundeskriminalamt. Dieser Paragraph bietet keinen Mehrwert und sollte gestrichen werden. Er belastet nur Waffenhersteller und das Bundeskriminalamt, das im Zweifelsfall jede Waffe einzeln beurteilt, unnötig.

Schalldämpfer dienen dem Gehörschutz und der Vermeidung von Lärmemission auf Schießstätten und bergen kein nachweisbares Sicherheitsrisiko. Sie müssen auf eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden und sind im Nationalen Waffenregister rückverfolgbar. Der unwissenschaftliche Mythos vom „lautlosen Schuss“ ist bereits hinreichend widerlegt. Schalldämpfer sollten deshalb für jeden Erlaubnisinhaber, auch Sportschützen, ohne Bedürfnis erwerbbar sein.

Wenn Waffenbehörden die Zuverlässigkeitsprüfung anstoßen, so sind hier unterschiedliche Verfahren gemeint und viele Behörden involviert. Immer wieder kommt es bei Änderungen an diesen Verfahren zu untragbar langen Wartezeiten für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, weil Gesetzesänderungen die behördlichen Prozesse lahmlegen. Wir fordern, dass die Zuverlässigkeitsprüfungen zukünftig per Knopfdruck funktionieren. Damit werden Waffenbehörden entlastet, Prozesse moderner gestaltet und Erlaubnisse können schneller erteilt – oder auch entzogen – werden.

Dies gilt auch für zukünftige, neue Abfragen – wenn z.B. Gesundheitsbehörden abgefragt werden sollen, dann muss vor Inkrafttreten die Schnittstelle zu den Waffenbehörden funktionieren, damit hier nicht unnötigerweise Ressourcen für Bürokratie blockiert werden.

Das Bedürfnisprinzip ist überholt und muss analog zu anderen EU- bzw. Schengen-Ländern (z. B. Schweiz, Österreich, Tschechien und Slowakei) modernisiert werden. Wir fordern, dass die ohnehin als minder gefährlich eingestuften Einzellader- und Repetierlangwaffen gemäß Kategorie C bedürfnisfrei erworben werden können. Davon unberührt bleiben die Anforderungen der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde an Waffenbesitzer, sowie die Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung.

Der Schießsport und Schützenvereine sind deutsches Kulturgut, aber Altersgrenzen und hohe Hürden bedrohen ihre Zukunft. Schießen darf Spaß machen. Schießen ist Sport. Und Sport gehört gefördert. Deshalb fordern wir die Aufhebung der willkürlichen und unverhältnismäßigen Altersgrenzen für angehende Sportschützen. Das Training auf dem Schießstand muss dem Nachwuchs der Schützenvereine endlich wieder möglich sein.

Du bist Messernutzer?

Messer gehören seit jeher zur menschlichen Kultur. Sie werden in den unterschiedlichsten Kontexten genutzt: in der Natur, beim Survival, beim Kochen, in der Selbstverteidigung (Kampfsport) oder schlicht zu Hause.

Immer mehr Messernutzer werden vom Waffenrecht eingeschränkt.

Dafür setzen wir uns ein:

Spring-, Faust- oder Butterflymesser werden trotz Verbot noch immer auf der Straße geführt. Werden diese Messer bei einer Polizeikontrolle sichergestellt, ist dies eine Straftat – solche Ermittlungen und der Verwaltungsaufwand sind enorm. Wir fordern: In solchen Fällen – wenn niemand durch das Messer gefährdet wird – eine Ordnungswidrigkeit (Geldstrafe) auszusprechen. Es würde die Person da treffen, wo es wehtut – im Geldbeutel. Ordnungswidrigkeiten werden schneller bearbeitet und binden keine Polizeikräfte, die für wichtigere Aufträge gebraucht werden. Ach ja, natürlich sollte ein hartnäckiger Wiederholungstäter auch mit einem (zeitlich begrenzten) Waffenbesitzverbot belegt werden.

Wer kennt es nicht. Ob Outdoor, Survival oder irgendwo zu Hause: Braucht man ein Messer, um etwas auf- oder abzuschneiden, hat aber nur eine Hand frei. Wie komfortabel wäre es, einfach das Taschenmesser aus der Hosentasche zu nehmen und mit einer Hand zu öffnen. Klar gibt es diese Messer, aber ich darf sie nicht draußen dabeihaben. Dies wollen wir ändern.

Im Waffengesetz gibt es – je nach Fundort – drei unterschiedliche Klingenlängen, die bei Überschreitung irgendeine Einschränkung oder sogar ein Verbot bedeuten. Wer weiß schon, ob die Grenze gerade bei 4 cm, 8,5 cm oder 12 cm Klingenlänge liegt? Dies wollen wir harmonisieren, denn von einer Klingenlänge oder deren Beschaffenheit lässt sich kein Sicherheitsrisiko ableiten.

Du willst dich schützen?

Selbstschutz ist vielen Menschen ein Anliegen. SRS steht für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese sind, sofern sie den technischen Richtlinien der EU (EU 2019/69) entsprechen oder mit einem PTB-Zeichen gekennzeichnet sind, für jedermann ab 18 Jahren frei zu kaufen. Wenn man eine SRS-Waffe dabeihaben möchte (im Fachjargon: Führen), benötigt man einen kleinen Waffenschein.

Die Regulierung in Bezug auf Selbstschutz wird zunehmend höher.

Dafür setzen wir uns ein:

Hiergegen wehren wir uns, da es keinerlei zahlenbasierten Ansatz gibt, wofür diese Änderungen gut sein soll!

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat dem Bundesinnenministerium (BMI) den Auftrag erteilt, das Waffengesetz im Hinblick auf SRS-Waffen zu verschärfen

Im Sinne des Informations­freiheits­gesetzes (IFG) sind wir der Überzeugung, dass die Bürger Anspruch auf Auskunft haben, was gesetzlich verschärft werden soll – und zwar vor einem Gesetzesentwurf. Deshalb hat der VDB gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht und fordert die Offenlegung des aktuell nicht freigegebenen Berichtes des BMI!

Selbstschutz ist nicht nur etwas für Erwachsene. Kinder und Jugendliche können auch den Wunsch nach mehr Sicherheit – z.B. auf dem Schulweg – haben. Dafür gibt es bereits – wir sprechen von freien Abwehrmitteln – tolle Produkte. Schrillalarme, Abwehrsprays oder taktische Taschenlampen können in Notsituation sofort helfen und stärken das Selbstbewusstsein in der Außenwirkung sichtbar. Denn wer von Tätern nicht eindeutig als Opfer identifiziert wird, kommt erst gar nicht in schwierige Situationen.

Für Personen, die behördlich auf ihre Zuverlässigkeit geprüft wurden, die persönlich geeignet sind und über die notwendige Sachkunde verfügen, fordern wir auch die Möglichkeit, Schusswaffen zum Selbstschutz erwerben zu können. Selbstschutz muss entsprechend anderen EU- bzw. Schengen-Ländern, wie z. B. Österreich, Schweiz, Slowakei und Tschechien, als Bedürfnis zum Waffenbesitz anerkannt werden.

Du spielst Paintball?

Paintball-Begeisterte gibt es viele: Vom Freizeitspieler bis zum Liga-Sportler, wo sich die besten regelmäßig in der Deutschen Paintball Liga messen. Beim Paintball geht es vor allem um Geschwindigkeit, Adrenalin und Teamgeist.

Leider ist es jedoch so, dass die Markierer dem Waffengesetz unterliegen.

Dafür setzen wir uns ein:

Paintball hat mehr mit Lasertag, Völkerball oder Fangen zu tun als mit Schießen. Es geht um Geschwindigkeit, Teamgeist, Sport und Spaß. Ja, es fliegen bunte Paintballs aus den Markierern, aber jeder Spieler hat eine persönliche Schutzausrüstung: Schutz von Augen, Nase und Mund – damit soll es gut sein. Markierer brauchen keine waffenrechtliche Joulebegrenzung – die wird sowieso geprüft. Eine Zulassung der PTB – okay, aber bitte raus aus dem Waffenrecht.

Es gibt den Bericht der EU-Kommission an das EU-Parlament und den Rat vom 27.10.21 - hierin wird erstmalig der Begriff SoftAir-Waffen verwendet. Damit sind jedoch tatsächlich AirSoft, Paintball und Druckluftwaffen gemeint. Wenn die EU hier anfängt zu „regeln“ bedeutet dies womöglich, dass man nicht mehr ab 18 Jahren frei kaufen darf, sondern dass man womöglich mit Registrierungen, waffenrechtlichen Erlaubnissen etc. rechnen muss. Nach unserem Wissen, wird die EU-Richtlinie (2021/555) demnächst in Brüssel behandelt. Bis dahin müssen wir in Position sein und diese dann auch vertreten!

Paintballs sind heute bereits überwiegend „Bio“ – Kartoffelstärke, Maispulver, biologisch abbaubare Farbpigmente sind die Regel. Hier sollten Hersteller und Importeure im Kontext des Umweltschutzes verpflichtet werden – bis dahin könnten die Spielfelder natürlich die Regeln diktieren. Verständliche Ausnahme: Paintballreste müssen gut entsorgt werden können.

Wer ein Paintballfeld zulassen möchte, wird sich irgendwann mit der Waffenbehörde auseinandersetzen müssen. Gerne unterstützen wir im Vorfeld zukünftige Spielfeldbetreiber bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts. Jedoch sollten minimale und alltagstaugliche Anforderungen bei allen Behörden gelten, damit die Kosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden! Hier stehen wir für Expertise und den Dialog!

Wer noch nie Paintball gespielt hat, kennt vielleicht noch den Begriff „Gotcha“. Viele sehen Markierer und haben Angst vor dem „markiert“ werden – einem evtl. „Schmerz“ – aber das ist überflüssig. Ach ja, mitnichten ist Paintball eine Männerdomäne – schließlich haben wir sogar eine Damen-Nationalmannschaft im Paintball! Deshalb stehen wir für mehr Experimentierfreude und mehr Menschen, die einfach mal spielen kommen!

Warum wir? – Über den VDB

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V., kurz VDB, macht sich mit leidenschaftlicher Lobbyarbeit für die Belange aller deutschen Waffenbesitzer stark. Zu unserem Engagement gehört unter anderem die Aufgabe, für ein faires Waffenrecht zu kämpfen, denn immer weitere Einschränkungen und zunehmende Bürokratie gefährden ganze Sportarten, Branchen und Verbände.

Wir sind DER zentrale Stellvertreter für jeden, der mit Waffen umgeht oder vom Waffengesetz betroffen ist.

Wir betreiben Interessenvertretung auf Kreis-, Landes-, Bundes-, und EU-Ebene. Unsere Mitglieder stehen dabei natürlich an erster Stelle. Wir engagieren uns auf Messen und Events und betreiben aktive Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung aufzuklären.

Dafür steht der VDB:

  • Wir stehen für ein faires, freiheitliches und vollziehbares Waffenrecht für alle.
  • Wir sind eine starke Community, in der jeder willkommen ist.
  • Wir sind für einen verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit Waffen, denn sie sind unser Kulturgut.
  • Wir sind gegen jede Art von Fanatismus und gewaltbereiter Ideologie.
  • Wir stehen für Frieden und Sicherheit.
  • Wir sind gegen jede Art von Tierquälerei.

Wenn Du uns besser kennenlernen willst, schau auf unserer Webseite vorbei, informiere dich über unsere Lobbyarbeit oder schreibe uns eine E-Mail an info@fight4right.de. Wir freuen uns auf Dich!

Worauf wartest du? Mach mit!

Schließe dich über 20.000 gleichgesinnten Unterstützern an und fordere gemeinsam mit uns ein faires Waffenrecht!